Durch Corona kam es zu einer Situation, in der der Gesetzgeber kurzfristig pragmatische Regelungen für die Arbeit von zuhause aus innerhalb der Corona-ArbSchV vorgeben hat. Diese müssen nun der Gesetzgeber und anschließend die Unternehmen in einen neuen rechtlich abgesicherten Dauerzustand überführen. Und zunächst müssen die Unternehmen für sich das richtige Modell finden, da es keine allgemeingültige Lösung gibt.