G DATA XDR
| Im weiteren Text verwenden wir die Bezeichnung Nutzer. Dies können sowohl verantwortliche Mitarbeiter des Endkunden sein, des Managed Service Provider oder vom Endkunden beauftragte Dienstleister mit Rechten im G DATA Web-Portal. |
Mitwirkungspflicht des Nutzers G DATA XDR
G DATA XDR dient als unterstützendes Sicherheitswerkzeug zur Überwachung von Endgeräten und der Erkennung potenziell verdächtiger Aktivitäten.
Der G DATA Agent greift bei bekannten Sicherheitsbedrohungen - durch das Stoppen von Prozessen und Verschieben von
Schadcode-Dateien in die Quarantäne ein, um Schaden zu verhindern.
Er versucht unbekannte Bedrohungen durch Überwachung des gesamten Systems anhand von Merkmalen eines Angriffs zu erkennen
und unter anderem mit den oben genannten Aktionen Schaden abzuwenden.
Zudem hilft G DATA XDR dabei, sicherheitsrelevante Ereignisse sichtbar zu machen und liefert Hinweise, um weitere Maßnahmen zur Eindämmung möglicher Angriffe einzuleiten.
Dabei ist zu beachten, dass G DATA XDR als Hilfsmittel eingesetzt wird, das immer auch eine aktive Mitwirkung des Nutzers erfordert. Um Cybergefahren effizient zu erkennen und wirtschaftliche oder datenschutzrelevante Schäden zu vermeiden ist es zwingend erforderlich, dass der Nutzer nach der Installation der G DATA Agenten regelmäßig überprüft, ob alle Komponenten des Systems ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle, ob Endpunkte korrekt angebunden sind, Daten übertragen werden und Meldungen zuverlässig empfangen werden. Nur bei einer durchgehend sichergestellten Funktionsfähigkeit kann G DATA XDR seine Schutzwirkung entfalten.
Verantwortlichkeiten des Nutzers
Der Nutzer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der eingesetzten XDR-Lösung selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung, dass alle angebundenen Endpunkte regelmäßig mit dem G DATA Cloud Backend kommunizieren können. Hierfür ist eine stabile und kontinuierliche Internetverbindung erforderlich. Zudem muss gewährleistet sein, dass der installierte Agent auf den Endgeräten dauerhaft aktiv ist.
Der Nutzer ist darüber hinaus dafür verantwortlich, die eingesetzte Software stets aktuell zu halten. Damit der G DATA Agent die G DATA Server für Updates erreichen kann,
muss eine dauerhafte Internetverbindung bestehen.
== Erreichbarkeit der G DATA Cloud Zur Sicherstellung des der zuverlässigen und zeitnahen Meldung von Ereignissen und Vorfällen muss die G DATA Cloud erreichbar sein und darf nicht durch eine Firewall blockiert werden. Dafür sind folgend aufgeführten Einstellungen notwendig. Es muss sichergestellt werden, dass *.gdatasecurity.de und *.gdatasoftware.com aufgelöst werden können und erreichbar sind.
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Portfreigaben
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Die G DATA Agenten auf den Endpunkten müssen die IPs unserer Backend-Server über Port TCP/443, IP-Range 194.156.84.0/22 (194.156.84.0 - 194.156.87.255) erreichen können.
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Protokolle
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Die Systeme müssen über die Protokolle HTTPS:// sowie auch WSS:// kommunizieren können.
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TLS
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Eingesetzte Proxyserver müssen mindestens TLS 1.2 unterstützen.
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Es darf keine SSL Inspection oder Deep Packet Inspection vorhanden sein.
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Der Nutzer ist für den Schutz seines G DATA Web-Portal-Zugangs verantwortlich. Dies beinhaltet, Benutzern eine 2-Faktor Authentifizierung anzubieten und dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angelegten Benutzer über die Verwendung sicherer Passwörter aufgeklärt sind.
Ein zentraler Bestandteil des Betriebs von G DATA XDR ist die kontinuierliche Überwachung der im G DATA Web-Portal angezeigten
Meldungen.
Diese müssen regelmäßig eingesehen, bewertet und zeitnah bearbeitet werden. Der Nutzer entscheidet eigenständig, ob
weitere Maßnahmen oder ein Handlungsbedarf notwendig sind.
Die Pflege von Ausnahmen liegt vollständig im Verantwortungsbereich des Nutzers, beziehungsweise des beauftragten Managed Service Provider. Insbesondere ist sicherzustellen, dass False Positives erkannt und entsprechend behandelt werden. Ohne eine angemessene Pflege der Ausnahmelisten kann es dazu kommen, dass legitime Anwendungen oder Prozesse fälschlicherweise blockiert werden und dadurch der reguläre Betrieb beeinträchtigt wird.
Auch der Umgang mit isolierten, in Quarantäne verschobenen Artefakten erfordert eine eigenständige Prüfung durch den Nutzer, um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind oder eine Wiederherstellung erfolgen kann.
Risiken bei unzureichender Mitwirkung
Eine unzureichende Mitwirkung kann dazu führen, dass Sicherheitsvorfälle nicht erkannt oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Ebenso besteht das Risiko, dass Endpunkte keine aktuellen Daten liefern oder Schutzmechanismen nicht wie vorgesehen greifen. In solchen Fällen kann die Wirksamkeit der Sicherheitslösung erheblich eingeschränkt sein und Angriffe können sich unter Umständen ausbreiten. Für daraus resultierende wirtschaftliche oder datenschutzrechtliche Schäden haftet ausschließlich der Nutzer.
Abgrenzung G DATA XDR zu G DATA MXDR
Im Gegensatz zu einem
Managed XDR Service
erfolgt beim Einsatz dieser Lösung keine operative Unterstützung oder Übernahme von Aufgaben durch G DATA.
Insbesondere die Überwachung, Bewertung von Sicherheitsmeldungen sowie die Einleitung von Maßnahmen liegen vollständig
beim Nutzer oder dessen Dienstleister.