Öffentliche und private Einrichtungen in 14 Sektoren
aus Anlage 1 und 2 des BSI-Gesetzes (2025) mit mindestens 50 Beschäftigten oder mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
Was jetzt für Unternehmen wichtig ist
Erhalten Sie einen klaren Überblick, was die NIS-2-Richtlinie der EU und das deutsche Umsetzungsgesetz für Sie bedeuten. Damit sind Sie gut vorbereitet, um Ihre nächsten Schritte zu gehen.


Mit der NIS-2-Richtlinie und dem deutschen Umsetzungsgesetz gelten für viele Unternehmen und Organisationen in 14 Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Viele sind zudem als Lieferanten möglicherweise indirekt betroffen. Ziel von NIS-2 ist es, ein besseres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU zu erreichen. Um Geldstrafen bei Verstößen von vornherein zu vermeiden, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, was zu tun ist.
NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richtlinie.

Es gibt keine Übergangsfrist. Die Pflichten und Sanktionen gelten seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes. Unternehmen müssen die Nachweise zur Umsetzung zwar normalerweise erst nach 3 Jahren einreichen. Aber wer auffällt oder besonders relevant ist, muss schon vorher damit rechnen, dass unabhängige Stellen die Umsetzung prüfen. Für Unternehmen wird es also höchste Zeit.
Dr. Matthias Zuchowski, Regulatory Affairs & Compliance Manager, G DATA CyberDefense AG
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihr Unternehmen von der EU-weiten NIS-2-Richtlinie betroffen ist. Die NIS-2-Richtlinie gilt für folgende Einrichtungen, die ihre Dienste in der Europäischen Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben. „Vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten“ können dabei unberücksichtigt bleiben.
aus Anlage 1 und 2 des BSI-Gesetzes (2025) mit mindestens 50 Beschäftigten oder mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
Einige Sonderfälle unabhängig von ihrer Größe

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz enthält selbst keine neuen inhaltlichen Bestimmungen, sondern ändert bestehende Gesetze ab. In Artikel 1 fasst es das BSI-Gesetz (BSIG) neu. Die Referenzen auf dieser Webseite beziehen sich daher auf das „BSI-Gesetz (2025)“. Die weiteren Artikel ändern andere Gesetze. Beispiel: Artikel 17 ändert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Maßnahmen für die Energiewirtschaft enthält.

§ 30 BSI-Gesetz (2025)
Laut NIS-2 müssen Sie mindestens die folgenden Maßnahmen umsetzen, um die Risiken für die Sicherheit Ihrer Netz- und Informationssysteme zu beherrschen – und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Sie müssen die IT-Systeme und deren physische Umwelt schützen („All-Gefahren-Ansatz“). Wieviel genau angemessen ist, sollten Sie nach einem risikobasierten Ansatz für sich festlegen.

§ 38 BSI-Gesetz (2025)

§ 32 BSI-Gesetz (2025)
Die NIS-2-Richtlinie schreibt vor, dass erhebliche Sicherheitsvorfälle der nationalen Behörde und gegebenenfalls den Empfängern der eigenen Dienste gemeldet werden müssen. Als Meldestelle dient das BSI-Portal. Diese Fristen gelten, um einen Vorfall dem BSI zu melden:

§§ 33-34 BSI-Gesetz (2025)
Wenn NIS-2 für Sie gilt, müssen Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Der Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst müssen Sie sich beim digitalen Dienst Mein Unternehmenskonto (MUK) anmelden und danach im BSI-Portal registrieren. Wie genau Sie vorgehen, erfahren Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Folgende Informationen sind einzureichen:
Besonders wichtige Einrichtungen | Wichtige Einrichtungen | |
|---|---|---|
Aufsicht durch Behörden (§§ 61–62 BSI-Gesetz 2025) | Proaktive Aufsicht ohne vorige Hinweise auf Verstöße, zum Beispiel (nach Ermessen des BSI):
| Reaktive Aufsicht nur nach Hinweisen auf Verstöße, zum Beispiel (nach Ermessen des BSI):
|
Geldstrafen bei Verstößen (§ 65 BSI-Gesetz) | Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr – je nachdem, welcher Betrag höher ist | Bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr – je nachdem, welcher Betrag höher ist |
Wer zählt dazu? | Große Unternehmen aus Anlage 1 im BSI-Gesetz (2025):
Größenunabhängige Sonderfälle | Große Unternehmen aus Anlage 2 im BSI-Gesetz (2025):
Mittlere Unternehmen aus Anlage 1 oder Anlage 2 im BSI-Gesetz (2025):
Größenunabhängige SonderfälleHinweis: Die Einstufung als „besonders wichtig“ geht immer vor. |
Dann ist unsere NIS-2-Beratung ideal. Sie wird von G DATA Advanced Analytics GmbH angeboten – einer hochspezialisierten IT Security Consultancy innerhalb der G DATA Gruppe. Schreiben Sie uns einfach unverbindlich und erhalten Sie weitere Informationen.

Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Informationen dienen lediglich Ihrer Information und ersetzen keine individuelle juristische Beratung.