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NIS-2-Richtlinie im Überblick

Was jetzt für Unternehmen wichtig ist

Erhalten Sie einen klaren Überblick, was die NIS-2-Richtlinie der EU und das deutsche Umsetzungsgesetz für Sie bedeuten. Damit sind Sie gut vorbereitet, um Ihre nächsten Schritte zu gehen.

Zwei Mitarbeitende am Laptop mit rotem G DATA Schild im Hintergrund
Mitarbeiter erklärt etwas

Wann ist NIS-2 in Kraft getreten?

Dr. Matthias Zuchowski

Es gibt keine Übergangsfrist. Die Pflichten und Sanktionen gelten seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes. Unternehmen müssen die Nachweise zur Umsetzung zwar normalerweise erst nach 3 Jahren einreichen. Aber wer auffällt oder besonders relevant ist, muss schon vorher damit rechnen, dass unabhängige Stellen die Umsetzung prüfen. Für Unternehmen wird es also höchste Zeit.

Dr. Matthias Zuchowski, Regulatory Affairs & Compliance Manager, G DATA CyberDefense AG

NIS-2: Wer ist betroffen?

Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihr Unternehmen von der EU-weiten NIS-2-Richtlinie betroffen ist. Die NIS-2-Richtlinie gilt für folgende Einrichtungen, die ihre Dienste in der Europäischen Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben. „Vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten“ können dabei unberücksichtigt bleiben.

Öffentliche und private Einrichtungen in 14 Sektoren

aus Anlage 1 und 2 des BSI-Gesetzes (2025) mit mindestens 50 Beschäftigten oder mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme

Sonderfälle

Einige unabhängig von ihrer Größe

Symbol eines Paragraphen

Was müssen von NIS-2 betroffene Unternehmen und Organisationen tun?

Zwei Mitarbeitende sammeln Post-its
Management eines Unternehmens
Frau vor einem Laptop
Zwei Mitarbeitende schauen auf einen Laptop

Was passiert, wenn Sie die NIS-2-Vorschriften nicht einhalten?

Besonders wichtige Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen
Aufsicht durch Behörden (§§ 61–62 BSI-Gesetz 2025)

Proaktive Aufsicht ohne vorige Hinweise auf Verstöße, zum Beispiel (nach Ermessen des BSI):

  • Anordnung, dass unabhängige Stellen die Umsetzung prüfen (keine freie Wahl von Prüfern)
  • Anforderung von Nachweisen (erst ab 3 Jahren nach Inkrafttreten, bei Krankenhäusern nach 5 Jahren)
  • direkte Prüfungen vor Ort und durch vom BSI beauftragte Dritte
  • Sanktionen bis hin zur vorübergehenden Abberufung der Geschäftsleitung und Entzug der Betriebsgenehmigung

Reaktive Aufsicht nur nach Hinweisen auf Verstöße, zum Beispiel (nach Ermessen des BSI):

  • Anordnung, dass unabhängige Stellen die Umsetzung prüfen (keine freie Wahl von Prüfern)
  • Anforderung von Nachweisen (erst ab 3 Jahren nach Inkrafttreten, bei Krankenhäusern nach 5 Jahren)
  • direkte Prüfungen vor Ort und durch vom BSI beauftragte Dritte
  • Sanktionen bis hin zur vorübergehenden Abberufung der Geschäftsleitung und Entzug der Betriebsgenehmigung
Geldstrafen bei Verstößen (§ 65 BSI-Gesetz)
Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr – je nachdem, welcher Betrag höher ist
Bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes im vorigen Jahr – je nachdem, welcher Betrag höher ist
Wer zählt dazu?

Große Unternehmen aus Anlage 1 im BSI-Gesetz (2025):

  • > 249 Beschäftigte, oder
  • > 50 Mio. EUR Umsatz und > 43 Mio. EUR Bilanz

Größenunabhängige Sonderfälle

Große Unternehmen aus Anlage 2 im BSI-Gesetz (2025):

  • > 249 Beschäftigte, oder
  • > 50 Mio. EUR Umsatz und > 43 Mio. EUR Bilanz

Mittlere Unternehmen aus Anlage 1 oder Anlage 2 im BSI-Gesetz (2025):

  • mind. 50 Beschäftigte, oder
  • > 10 Mio. EUR Umsatz und > 10 Mio. EUR Bilanz
  • kein großes Unternehmen

Größenunabhängige Sonderfälle
Hinweis: Die Einstufung als „besonders wichtig“ geht immer vor.

Wie G DATA Lösungen Ihnen helfen, die NIS-2-Vorschriften zu erfüllen

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie?

Dann ist unsere NIS-2-Beratung ideal. Sie wird von G DATA Advanced Analytics GmbH angeboten – einer hochspezialisierten IT Security Consultancy innerhalb der G DATA Gruppe. Schreiben Sie uns einfach unverbindlich und erhalten Sie weitere Informationen.

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NIS-2-Richtlinie: Was Sie wissen müssen: G DATA CyberDefense AG